Liebe Mitglieder des Taekwon-Do Center Stuttgart e.V.,
Live Training für Zuhause, denn JETZT IST ES WOHL WICHTIGER ALS JE ZUVOR FIT ZU BLEIBEN, DAMIT DAS IMMUNSYSTEM GESTÄRKT UND STRESS ABGEBAUT WIRD.
Daher bieten wir ab kommendem Mittwoch unseren Mitgliedern die Möglichkeit, an einem Live Training von Zuhause aus teilzunehmen.
Um daran teilnehmen zu können, müsst ihr nur die "Zoom"-App installieren. Eine Anmeldung ist bei dieser nicht nötig, denn ihr könnt euch direkt über die Meeting-ID und dem Kenncode einwählen. Bitte vergesst nicht Euren Namen mit anzugeben :)
Besagten Kenncode zur Einwahl erhaltet ihr direkt von unserem Diplom-Trainer Stojan Babic.
Tag | Gürtelfarbe | Trainingszeit | Meeting-ID | Kenncode |
Montag | GELB | 15.oo - 16.oo Uhr | 985 134 9202 | ######## |
GRÜN | 16.30 - 17.30 Uhr | 985 134 9202 | ######## | |
BLAU+ | 18.00 - 19.oo Uhr | 985 134 9202 | ######## | |
Dienstag | WEISS | 15.oo - 16.oo Uhr | 985 134 9202 | ######## |
Mittwoch | GELB | 15.oo - 16.00 Uhr | 985 134 9202 | ######## |
GRÜN | 16.30 - 17.30 Uhr | 985 134 9202 | ######## | |
BLAU+ | 18.oo - 19.00 Uhr | 985 134 9202 | ######## | |
Donnerstag | WEISS | 15.oo - 16.oo Uhr | 985 134 9202 | ######## |
Freitag | GELB | 15.oo - 16.oo Uhr | 981 0324 0230 | ######## |
GRÜN | 16.30 - 17.30 Uhr | 938 7199 7440 | ######## | |
BLAU+ | 18.oo - 19.oo Uhr | 989 0679 8518 | ######## | |
UPDATE VOM 17.12.2020:
- Ab diesem Freitag gibt es für jedes Online-Training eine eigene Meeting-ID. Der Kenncode bleibt bis auf Weiteres der gleiche.
- Ihr könnt die Meeting-ID direkt in der Zoom-App eingeben, oder klickt einfach auf die Meeting-ID (Direkte Verlinkung).
- Ab kommender KW könnt Ihr direkt über den Kalender auf unserer Webseite ins Meeting einsteigen.
- Ebenso ist zur Vereinfachung eine Mailingliste geplant, bei der jeder Interessierte eine Einladung per E-Mail erhält.
Wie von der Landesregierung angeordnet und zum Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder müssen wir ab Montag, den 02.11.2020 bis voraussichtlich Ende November 2020 den Trainingsbetrieb vor Ort einstellen.
Zukünftige Veränderungen der Situation werden wir auf unserer Website kommunizieren.
Liebe Mitglieder und Freunde,
aufgrund der weltweit schwierigen und besonders herausfordernden Situation, hervorgerufen durch Covid-19, möchten wir an dieser Stelle nochmals an die fünf Grundsätze des Taekwondo erinnern:
Höflichkeit - Integrität - Durchhaltevermögen - Selbstdisziplin - Unbezwingbarkeit
An diesen Tugenden ist der Schüler angehalten ständig zu arbeiten und zu üben, so auch in der aktuellen Situation. Lasst uns gemeinsam das Beste daraus machen und sogar noch mehr, ….. nach dem Motto, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg (= „Do“).
Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter https://www.stuttgart.de/corona
AKTUELL → BAMBINI-TRAINING AB 14. SEPTEMBER 2020
Da der Verein in letzter Zeit sehr viele Anfragen erhalten hat, wollen wir direkt nach den Sommerferien Kurse für 4 bis 6 Jährige anbieten, das sogenannte „Bambini-Training“.
Es wird Kurse mit 3 und 6 monatlicher Laufzeit geben, damit Eltern mit Kindern in diesem Alter keinen längerfristigen Vertrag abschließen müssen, denn wer selbst Kinder hat weiß, dass diese sich sehr schnell für vieles begeistern.
Bambini-Kurs (3 Monate) | 140,00 €
Bambini-Kurs (6 Monate) | 240,00 €
Nähere Informationen zur Anmeldung und zu den geplanten Kurs-Termine erhaltet Ihr direkt telefonisch im Verein unter den Rufnummern:
0711/51889240 & 0173/3054105
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 8. Oktober 2020 (in der ab 23. Oktober gültigen Fassung) schafft Klarheit über die jeweiligen Regelungen zur Teilnehmerzahl am Trainings- und Übungsbetrieb. So heißt es in der aktuellen, ab gestern gültigen Version:
Damit herrscht nun Klarheit für die über 11.200 Vereine und die rund 4 Millionen Sporttreibenden in Baden-Württemberg. Es darf wie gewohnt weiter ein Trainings- und Übungsbetrieb mit bis zu 20 Personen durchgeführt werden. Von Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wurde bereits im Laufe dieser Woche immer wieder betont, dass ein Sportbetrieb weiterhin mit 20 Personen möglich sei.
Zusätzlich zur Klarstellung der Differenzen um die jeweiligen Verordnungen veröffentlichte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport heute ebenfalls eine neue Corona-Verordnung Schule, in der es um die jeweiligen Möglichkeiten des schulischen und ausserschulischen Sportunterrichts geht. Das Kultusministerium nutzte die Rückmeldungen aus der Praxis, um möglichst rasch für Optimierungen der bestehenden Regelung zu sorgen. Die in der aktuellen Corona Verordnung Schule für die Pandemiestufe 3 zunächst ausgesprochene Untersagung der Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke wurde von verschiedenen Seiten als zu weitgehend empfunden, da diese Regelung beispielsweise für zahlreiche Musikschulen oder Volkshochschulen faktisch bedeutete, dass sie keine schulischen Räume mehr nutzen dürfen. „Mir ist es ein persönliches Anliegen, dass wir die wertvolle Arbeit unserer außerschulischen Partner nicht unnötig erschweren. Diese sind häufig auf die schulischen Räume angewiesen. Deshalb kehren wir nun wieder zur alten Regelung zurück und ermöglichen weiter die außerschulische Nutzung von Schulen unter strengen Hygieneauflagen“, sagt Ministerin Eisenmann.
Das bedeutet, dass hier wieder die Regelungen gelten, die bereits vor der Pandemiestufe 3 galten (§ 5 Corona-Verordnung Schule). Entsprechend ist die Nutzung der Räume und Plätze der Schulen für nichtschulische Zwecke zulässig, sofern durch organisatorische Maßnahmen eine Mischung von schulischen und nichtschulischen Nutzern vermieden werden kann und die Reinigung zwischen schulischer und nichtschulischer Nutzung sichergestellt ist.Weitere Änderungen der Corona-Verordnung Sport sind hier einzusehen.
Der organisierte Sport bedankt sich an dieser Stelle bei den handelnden Ministerien für die Klarstellung und das umsichtige Handeln in dieser Thematik.
Wichtige Information an alle Mitglieder & Besucher des TKD Center Stuttgart e.V.:
“Die steigenden Infektionszahlen in Deutschland sind ein deutliches Warnsignal. Das Virus macht keine Ferien.”
Die Testpflicht für Urlauber bzw. Einreisende aus Risikogebieten ist am 08.08.2020 in Kraft getreten.
Da uns die Gesundheit eines jeden Einzelnen sehr wichtig ist und es nicht unser Anspruch sein sollte, nur die Mindestauflagen der Regierung umzusetzen, werden wir einen Schritt weiter gehen:
Wir bitten Euch deshalb, selbst nach Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet, binnen 72 Stunden einen kostenfreien Corona-Test durchführen zu lassen.
Weitere Informationen findet ihr HIER.
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